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BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO
Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 32d Satz 2, § 32a Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 2 StPO, § 356a StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.10.2019 - 3 StR 318/19
Unzulässige Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
Eine Gegenvorstellung gegen ein solches Erkenntnis ist deshalb nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 3 StR 318/19 mwN, zu § 349 Abs. 2 StPO). - BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06
Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer …
Auszug aus BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
Denn der Beschluss des Senats, mit dem er über die mit der Formeinhaltung zusammentreffenden Fragen zu befinden hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06), hat zur Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung geführt (…vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 349 Rn. 13). - BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21
Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines …
Auszug aus BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
Die in der Beschwerdeschrift genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2022 (VI ZR 279/21) betrifft einen anderen Fall.
- BGH, 21.02.2024 - 3 StR 278/23 Im Übrigen könnte das Revisionsgericht einen nach § 349 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss, mit dem es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO ohnehin nicht mehr aufheben oder ändern (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2023 - 6 StR 466/22, juris Rn. 3;… vom 30. November 2023 - 3 StR 227/23, juris Rn. 3 mwN).