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   BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22   

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https://dejure.org/2023,3712
BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22 (https://dejure.org/2023,3712)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2023 - 6 StR 466/22 (https://dejure.org/2023,3712)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2023 - 6 StR 466/22 (https://dejure.org/2023,3712)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.2019 - 3 StR 318/19

    Unzulässige Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
    Eine Gegenvorstellung gegen ein solches Erkenntnis ist deshalb nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 3 StR 318/19 mwN, zu § 349 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06

    Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer

    Auszug aus BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
    Denn der Beschluss des Senats, mit dem er über die mit der Formeinhaltung zusammentreffenden Fragen zu befinden hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06), hat zur Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung geführt (vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 349 Rn. 13).
  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21

    Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines

    Auszug aus BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
    Die in der Beschwerdeschrift genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2022 (VI ZR 279/21) betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 21.02.2024 - 3 StR 278/23
    Im Übrigen könnte das Revisionsgericht einen nach § 349 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss, mit dem es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO ohnehin nicht mehr aufheben oder ändern (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2023 - 6 StR 466/22, juris Rn. 3; vom 30. November 2023 - 3 StR 227/23, juris Rn. 3 mwN).
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